Zugrinder im Straßenverkehr - vergessenes Kulturgut in Norddeutschland!

  • Moin!

    Da ich Schwierigkeiten habe mit den Behörden in Norddeutschland, Niedersachsen, kurz vor Hamburg. Benötige ich dringend ein paar Tipps und Hinweise, auf welcher gesetzlichen Grundlage Zugrinder auch heute noch im Straßenverkehr geführt, trainiert und vor Zug Objekten eingesetzt werden dürfen.

    Ich habe eine lange Latte an Paragraphen vom zuständigen Verkehrsamt erhalten mit der Schlussfolgerung, dass ich weder auf Feldwegen, noch auf der Straße laufen darf. Allerdings sind diese Paragraphen aus meiner Sicht nicht zutreffend, bzw. man kann trainierte und versiert geführte Rinder überhaupt nicht aus dem Verkehr ausschließen. Alle Paragraphen beziehen sich auf Nutztiere, welche zu landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden. Meine Tiere sind allerdings in der Ausbildung zu Zug- und Reittieren, ich bin keine Landwirten, die Tiere werden daher regelmäßig auch zur Gesundheitsförderung (Klauen Management, Gewichtskontrolle, mentale Auslastung..) an der Hand geführt und sind dies gewohnt und bewegen sich sicherer im Verkehr als die meisten Pferde (oder andere Verkehrsteilnehmer ;) Ich bin nachweislich eine erfahrene Tiertrainerin und konkret seit 2017 intensiv geschult mit eigenen und vielen Rindern anderer Halter - Seminare bei A.Wiltafsky/Kuhschule.

    Wenn mir jemand weiterhelfen kann, mit welchen konkreten Paragraphen, Verordnungen und Gesetzen ich argumentieren kann, würde es mir sehr, sehr helfen! Hiervon hängt zum Teil auch mein berufliches Vorankommen ab, da meine Arbeit mit Klienten ebenfalls von Spaziergängen und Training an der Hand mit den Rindern profitiert.


    Macht es Sinn die vermeintlich geltenden Paragraphen hier zu veröffentlichen, damit ich diese mit eurer Hilfe entkräften kann oder besser, ich hoffe, dass ihr mir helft, zutreffende Paragraphen zu finden?


    Vielen Dank im Voraus!

    Alles Liebe, Svenja Grün

  • dann dürfen Pferde, Hunde, ... dort auch nicht am Straßenverkehr teilnehmen?

    auf was für Paragraphen beruft man sich denn?

    bringt Dich die Zirkustier-Verordnung weiter?

    »Es gibt kein christliches, kein muslimisches, kein jüdisches Blut. Es gibt nur menschliches Blut. Wir sind alle gleich. Seid Menschen!«

    Margot Friedländer, April 2025

  • Hallo Svenja, HeiBo verweist sehr richtig auf § 28 StVO. Die klare, unmißverständliche Aussage; " Haus- und Stalltiere die den Verkehr gefährten können sind von der Straße fernzuhalten. Sie sind nur dort zugelassen wenn sie von geeigneten Personen geführt werden die ausreichend auf die Tiere einwirken können". Soweit die Rechtslage. Solange nichts passiert wird niemand danach fragen. Im Schadensfall aber wird ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder gar Tötung eingeleitet. Dann untersuchen, meist solche Gutachter wie ich, das Unfallgeschehen. Hier wird meist ziemlich rasch geklärt ob z.B. deine Klienten "geeignete Personen" waren und vor allem woher sie die (evtl. auch behaupteten) Kenntnisse besitzen und wenn das so ist, warum und welche Fehler / Unterlassungen führten dann zu dem Unfall. Aber lass dich nicht entmutigen. Machen, einfach machen. Mir ist, in meiner über 40-jährigen Gutachtertätigkeit, kein Fall bekannt welcher zu einer Freiheitsstrafe geführt hätte. Mir ist die schöne Landschaft südlich der Elbe von Postkutschentouren HH - B und durch Fahrten in der Heide bekannt. Es gibt hier tolle Feld- und Waldwege wo sich Mensch und Tier wohlfühlen. Wir müssen unsere Tiere ja nicht auf der Autobahn spazieren führen. Weiter so, und viel Glück

    Paul Wiegel

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