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| Kleiner Ratgeber zum Pferdekauf |
| Neues Recht beim Pferdekauf | ||
| Ab
dem 1. Januar 2002 hat sich im Kaufrecht so viel geändert, dass auch
für Juristen der Überblick leicht verloren geht. Zuerst einmal können wir die ganzen Sonderregelungen der Viehmängelverordnung und die Viehkaufsparagraphen aus dem BGB ab sofort vergessen. Aber einfacher wird es dadurch im Pferdehandel gerade nicht. Ganz wichtig ist jetzt: kein Pferd mehr auf Handschlag kaufen oder verkaufen! Dann greifen nämlich die gesetzlichen Regelungen und das Ergebnis hat im Zweifel nichts mehr mit dem zu tun was wir wollten. Es wird ab jetzt immer entscheidend darauf ankommen, ob das Pferd von einem Händler, Berufsreiter oder Züchter oder von einem Normalbürger verkauft wird. Wer in Zukunft als "Normalo" beim Profi ein Pferd kauft, hat es jetzt viel besser. Er gilt nämlich als Verbraucher, auch wenn das Wort in Bezug auf Pferdekauf ein bischen heftig klingt, und genießt den Verbraucherschutz des neuen Kaufrechtes. Vorsicht
aber bitte, wenn Ihr öfter als ein Mal im Leben ein Pferd verkauft! |
Wer als Privatperson ein Pferd verkauft, kann aber die Gewährleistung weitgehend ausschließen. Das geht etwa so wie beim gebrauchten PKW- aber immer schriftlich. Wer das als Verkäufer vergisst, kann erhebliche Probleme bekommen. Als
Käufer hat man es jetzt besser: Möglich ist jetzt auch die Minderung des Kaufpreises, wenn das Tier nicht so ist wie versprochen. Wer schon mal Ärger mit gebrauchten Autos hatte, kann sich etwa vorstellen, was da auf und zukommen kann. Es ist leider
nicht möglich an dieser Stelle alle denkbaren Probleme mit dem neuen
Kaufrecht zu erläutern. Ich werde in den nächsten Ausgaben der
Fahrerpost auf Einzelfragen noch zurückkommen. Wer möchte, kann
auch in einem Leserbrief Fragen dazu stellen. Für
den Anfang hoffe ich, Euch auf Fallstricke hingewiesen zu haben und kann
nur zusammenfassen: |
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| Stand Jan. 2002 (udw) | ||
| © 2002 by Pferdekutscher.de | Text by udw |